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   VG Saarlouis, 19.09.2018 - 3 L 769/18   

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VG Saarlouis, 19.09.2018 - 3 L 769/18 (https://dejure.org/2018,58052)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19.09.2018 - 3 L 769/18 (https://dejure.org/2018,58052)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 19. September 2018 - 3 L 769/18 (https://dejure.org/2018,58052)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG München, 19.07.2016 - M 1 K 16.1554

    Vergabe von gemeindeeigenem Bauland - Einheimischenmodell

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2018 - 3 L 769/18
    Weicht sie von diesen ab, so kann der betroffene Bürger die Verletzung der Art. 3 Abs. 1 GG geltend machen.(Vgl. hierzu: VG München, Urteil vom 19.07.2016 - M 1 K 16.1554 -, Rn. 19, juris (m.w.N.).).

    Mit der Berücksichtigung des Grundeigentums verfolgt der Antragsgegner das legitime Ziel, die sozialen, u.a. die finanziellen, Verhältnisse bei der Auswahl der Bewerber zu berücksichtigen;(Vgl. VG München, Urteil vom 19.07.2016 - M 1 K 16.1554 -, Rn. 22, juris (m.w.N.).) so bestimmt Nr. 6 der Vorbemerkung der Richtlinien, dass Personen, die bereits ein preiswertes gemeindliches Grundstück erhalten haben oder über Wohneigentum bzw. privates Bauland verfügen, der Zugang zu gemeindlichen Baustellen erschwert werden soll.

    Hierbei obliegt es dem Gestaltungsermessen des Antragsgegners, das Vorhandensein von Grundeigentum bereits als Ausschlussgrund oder - wie vorliegend - innerhalb des Punktesystems zu berücksichtigen.(Vgl. VG München, Urteil vom 19.07.2016 - M 1 K 16.1554 -, Rn. 22, juris.) Die Antragsteller haben überdies weder vorgetragen, dass der Antragsgegner in einer vergleichbaren Konstellation bislang eine andere Verwaltungspraxis hatte, noch gibt es hierfür Anhaltspunkte.

  • VG Saarlouis, 19.09.2018 - 3 L 768/18

    Gemeindliche Vergabe von Grundstücken; sog. "Einheimischenmodell"; Rücknahme der

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2018 - 3 L 769/18
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Verwaltungsunterlagen sowie die Gerichtsakte in dem Parallelverfahren 3 L 768/18 Bezug genommen.

    Danach ist es ausreichend, wenn sie ihre eigene Punktevergabe mit einem Widerspruch und im Wege eines einstweiligen Rechtschutzverfahrens angreifen;(Vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 26.04.2007 - 4 CE 07.266 -, juris.) was sie getan haben.(Vgl. hierzu auch das Verfahren 3 L 768/18.).

    Denn die Rücknahme des Bescheides vom 25.01.2018 (Ziffer 1 des Bescheides vom 22.05.2018) ist jedenfalls offensichtlich rechtmäßig, was sich aus dem Beschluss in der Parallelsache, Az.: 3 L 768/18, ergibt, der den Beteiligten bekannt ist.

  • VG München, 25.11.2003 - M 1 E 03.5151
    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2018 - 3 L 769/18
    Ein Rechtsstreit hierzu ist gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu führen.(Vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.04.2007 - 4 CE 07.266 -, BayVBl 2008, 86, VG München, Beschluss vom 24. Juli 2015 - M 11 E 15.1923 -, Rn. 47, juris sowie Beschluss vom 25.11.2003 - M 1 E 03.5151 -, Rn. 18, juris.).

    Der Hinweis des Antragsgegners auf § 80a Abs. 1 VwGO geht ins Leere; vorliegend wenden sich die Antragsteller nicht gegen die Vergabeentscheidung zugunsten eines Dritten, sondern gegen die ihnen gegenüber ergangene Vergabeentscheidung, wobei sie eine höhere Bewertung begehren, sodass in der Hauptsache eine Verpflichtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 2. Alt. VwGO und damit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nach § 123 Abs. 5 VwGO ein Antrag gemäß § 123 Abs. 1 VwGO - zwecks einstweiliger Sicherung des Vergabeanspruchs - statthaft ist.(Vgl. VG München, Beschluss vom 25.11.2003 - M 1 E 03.5151 -, juris.) Der Antrag ist nicht bereits unzulässig, weil die Antragsteller die an die Beigeladenen gerichteten Vergabeentscheidungen nicht angegriffen haben.

    Vielmehr würde das Rechtsschutzbedürfnis erst dann in Wegfall geraten, wenn die streitgegenständlichen Parzellen bereits rechtswirksam, durch Auflassung und Eintragung der erfolgreichen Bewerber ins Grundbuch, von dem Antragsgegner an die Beigeladenen veräußert worden wären,(Vgl. hierzu: VG München, Beschluss vom 25.11.2003 - M 1 E 03.5151 -, Rn. 20, juris unter Hinweis auf VG München, Urteil vom 27.02.1996 - M 1 K 95.174 -, juris.) was vorliegend nicht der Fall ist.

  • BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02

    Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2018 - 3 L 769/18
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass es sich bei den Richtlinienbestimmungen, die eine Gemeinde bei der Auswahl der Bewerber um ein Grundstück im "Einheimischenmodell" heranzieht, nicht um Rechtsnormen, sondern um ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften handelt.(Vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 23.04.2003 - 3 C 25/02 -, Rn. 14, juris.) Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften unterliegen keiner eigenständigen richterlichen Auslegung.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es zwar offen gelassen, ob ein Rechtsverstoß in Gestalt eines Verstoßes gegen das Willkürverbot dann vorliegen kann, wenn - auch ohne Feststellung einer entgegenstehenden Praxis - eine Vergabeentscheidung gegen eine absolut eindeutige und unmissverständliche Richtlinienbestimmung, die für unterschiedliche Interpretationen keinen Raum lässt, verstößt.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2003 - 3 C 25/02 -, Rn. 19, juris.) Ein solcher Fall liegt hier jedoch nicht vor.

  • VG München, 24.07.2015 - M 11 E 15.1923

    Einheimischenmodell; Vergaberichtlinien

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2018 - 3 L 769/18
    Ein Rechtsstreit hierzu ist gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu führen.(Vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.04.2007 - 4 CE 07.266 -, BayVBl 2008, 86, VG München, Beschluss vom 24. Juli 2015 - M 11 E 15.1923 -, Rn. 47, juris sowie Beschluss vom 25.11.2003 - M 1 E 03.5151 -, Rn. 18, juris.).

    Verboten ist ihr lediglich die Aufstellung von Vergabekriterien nach unsachlichen bzw. willkürlichen Gesichtspunkten.(Vgl. VG München, Beschluss vom 24.07.2015 - M 11 E 15.1923 -, Rn. 54, juris.).

  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2018 - 3 L 769/18
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur dann zulässig, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die Ablehnung der begehrten Entscheidung für den Antragsteller mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre und mit hoher Wahrscheinlichkeit von seinem Obsiegen in der Hauptsache auszugehen ist.(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.09.2014 - 1 BvR 23/14 -, Rn. 23 ff., juris; VG des Saarlandes, Beschluss vom 05.05.2017 - 3 L 704/17 -, Rn. 17, juris.).
  • VGH Bayern, 26.04.2007 - 4 CE 07.0266
    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2018 - 3 L 769/18
    Ein Rechtsstreit hierzu ist gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu führen.(Vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.04.2007 - 4 CE 07.266 -, BayVBl 2008, 86, VG München, Beschluss vom 24. Juli 2015 - M 11 E 15.1923 -, Rn. 47, juris sowie Beschluss vom 25.11.2003 - M 1 E 03.5151 -, Rn. 18, juris.).
  • VG München, 27.02.1996 - M 1 K 95.174

    Zur Vergabeentscheidung bei sog. Einheimischenmodellen

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2018 - 3 L 769/18
    Vielmehr würde das Rechtsschutzbedürfnis erst dann in Wegfall geraten, wenn die streitgegenständlichen Parzellen bereits rechtswirksam, durch Auflassung und Eintragung der erfolgreichen Bewerber ins Grundbuch, von dem Antragsgegner an die Beigeladenen veräußert worden wären,(Vgl. hierzu: VG München, Beschluss vom 25.11.2003 - M 1 E 03.5151 -, Rn. 20, juris unter Hinweis auf VG München, Urteil vom 27.02.1996 - M 1 K 95.174 -, juris.) was vorliegend nicht der Fall ist.
  • VG Saarlouis, 05.05.2017 - 3 L 704/17

    Datenschutz im Unterhaltsvorschußrecht

    Auszug aus VG Saarlouis, 19.09.2018 - 3 L 769/18
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur dann zulässig, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die Ablehnung der begehrten Entscheidung für den Antragsteller mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre und mit hoher Wahrscheinlichkeit von seinem Obsiegen in der Hauptsache auszugehen ist.(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.09.2014 - 1 BvR 23/14 -, Rn. 23 ff., juris; VG des Saarlandes, Beschluss vom 05.05.2017 - 3 L 704/17 -, Rn. 17, juris.).
  • VG Saarlouis, 19.09.2018 - 3 L 768/18

    Gemeindliche Vergabe von Grundstücken; sog. "Einheimischenmodell"; Rücknahme der

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Verwaltungsunterlagen sowie die Gerichtsakte in dem Parallelverfahren 3 L 769/18 Bezug genommen.

    Der vorliegende Antrag ist bei sach- und interessengerechter Auslegung des Begehrens des Antragstellers (vgl. §§ 88, 122 VwGO) und mit Blick auf den Umstand, dass sie in einem Parallelverfahren (Az.: 3 L 769/18) zusätzlich den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO begehren - dort beantragen sie, dem Antragsgegner zu untersagen, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Vergabeverfahrens anderen Mitbewerbern vorab die Grundstückflächen 12, 13 und 14 im Neubaugebiet "X" in A-Stadt zuzuweisen -, dahin zu verstehen, dass ihr Rechtsschutzinteresse auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Rücknahme der Vergabeentscheidung vom 25.01.2018 (Ziffer 1 des Bescheides vom 22.05.2018), deren sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO der Antragsgegner angeordnet hat,(Die aufschiebende Wirkung ist nicht bereits kraft Gesetzes gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Absatz 2 VwGO ausgeschlossen, vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 26.4.2007 - 4 CE 07.266 -, Rn. 10, juris.) gerichtet ist.

    Hinsichtlich dieser Rechtsfrage kann auf den - den Beteiligten bekannten - Beschluss in der Parallelsache, Az.: 3 L 769/18, wonach die Entscheidung des Antragsgegners, den Antragstellern 26 Punkte zuzuerkennen, rechtlich nicht zu beanstanden ist, verwiesen werden.

  • VG Saarlouis, 08.01.2019 - 3 L 1524/18

    Antrag auf Erlass oder Stundung der festgesetzten und angeforderten Gewerbesteuer

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur dann zulässig, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die Ablehnung der begehrten Entscheidung für den Antragsteller mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre und mit hoher Wahrscheinlichkeit von seinem Obsiegen in der Hauptsache auszugehen ist.(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.09.2014 -1 BvR 23/14-, Rn. 23 ff., juris; VG des Saarlandes, Beschluss vom 19.09.2018 -3 L 769/18-, und Beschluss vom 05.05.2017 -3 L 704/17- Rn. 17, juris.).
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